geschrieben von Sebastian Nerz am 27. März 2010

Die Reorganisation des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) würde viele Chancen zum verantwortungsvollen Umgang mit der deutschen Medienlandschaft bieten, doch die Ministerpräsidenten der Länder verabschiedeten am 25. März 2010 eine Reform, die den Risiken und Möglichkeiten des Internets nicht Rechnung trägt. Sie haben dabei die Gelegenheit verpasst, den Jugendschutz im Internet adäquat zu regeln und die positiven Effekte des Mediums komplett ignoriert. Die Chancen für Kreativität, Verständigung und Bürgerbeteiligung im Mitmach-Web wurden damit verbaut. Daher lehnen die Piraten den überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als unausgereift ab.

Die bisherige Vermengung von Rundfunk, konventionellen Medien und Internet im Telemediengesetz führt zu absurden Regelungen wie besonderen Sendezeiten oder der unzutreffenden Annahme, dass Inhalte grundsätzlich redaktionell erstellt würden. Globale Kommunikationsmöglichkeiten wie das Internet machen insbesondere die im JMStV vorgesehenen lokalen „Sendezeitbegrenzungen“ unsinnig, da es immer irgendwo auf unserem Planeten nach 20 Uhr ist.

Für deutsche Webseiten ist im JMStV eine freiwillige Altersklassifizierung angedacht. Auf dem Rechner des Benutzers installierte Jugendschutzfilter nach dem Vorbild der in China eingesetzten Software „Green Dam“ sollen dann für die jeweilige Alterseinstellung ungeeignete Webseiten sperren.

Die Piratenpartei sieht diesen Schritt als äußerst gefährlich an, da damit – nach dem Zugangserschwerungsgesetz – zum wiederholten Male einer Zensur der Weg geebnet wird. Anfangs noch auf freiwilliger Basis, könnte diese Klassifizierung in einer Erweiterung des Staatsvertrags schon bald verpflichtend werden. Neben den vielen Problemen, die das bereits derzeit innerhalb Deutschlands aufwirft, wird diese Form der Regulierung für ausländische Webseiten nicht durchsetzbar sein. Eine Komplettsperrung vieler ausländischer Inhalte wäre die unabwendbare Folge.

„Die Möglichkeit zur ungehinderten, freien Kommunikation macht das Internet zu einem enormen Gewinn für die Demokratie. Jeder kann sich mit Hilfe des Internets über Themen wie beispielsweise Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt informieren. Dies darf in Deutschland auf keinen Fall durch unüberlegte Regelungen eingeschränkt werden“, sagt Jonas Müller, Direktkandidat der Piratenpartei im Wahlkreis Reutlingen für die kommende Landtagswahl in Baden-Württemberg.

Die Angst vor unkontrollierter Meinung und Partizipation geht so weit, dass Webseitenbetreiber für die Kommentare ihrer Besucher verantwortlich gemacht werden sollen, falls Benutzereinträge nicht der Jugendschutzeinstufung der Seite entsprechen. Eine rechtlich belastbare Vorabprüfung von Kommentaren und Benutzerbeiträgen auf etwaige Jugendgefährdung ist für Betreiber nichtkommerzieller Seiten unmöglich und zwingt sie faktisch, ihre Webseite mit der Klassifizierung „ohne Jugendfreigabe“ zu versehen. Solche Seiten wären für Jugendliche nicht mehr erreichbar, obwohl sie nicht jugendgefährdend sind und sogar zum Meinungsbild beitragen könnten. Kinder und Jugendliche haben gleichwohl das im Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 1, verbriefte Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Die Politik verpasst mit der Umsetzung des jetzigen JMStV die Chance der Aufklärung von Eltern und Lehrern zum Umgang mit dem Internetverhalten von Kindern. Eine frühe Diskussion und verantwortungsvolle Gespräche in den Familien führen eher zum Schutz vor jugendgefährdenden Seiten als ein Filter, dessen Überwindung innerhalb kürzester Zeit kein Problem für die heutige Jugend sein wird.

Der JMStV definiert keinen einheitlichen technischen Standard (wie z.B. ein System zur Alterskennzeichnung von Webseiten). Daran wird eine schnelle Umsetzung scheitern. Die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit stellt vor allem für gewerbsmäßige Inhalts- und Zugangsanbieter ein Problem dar. In der Zeit haben auch Eltern, die ihre Kinder durch derartige Filterung geschützt glauben, nicht die Möglichkeit, sich auf die freiwillige Kennzeichnung zu verlassen.

In der Aussicht auf Kennzeichnungsstandards wittern Hersteller von Filterprogrammen bereits ein neues, aussichtsreiches Geschäftsfeld. Etliche Anbieter arbeiten bereits an entsprechender Software, wie der Branchenverband BitKom aufzeigt, der in einer Pressemitteilung den Staatsvertrag begrüßt.

Neben den negativen Folgen für die Freiheit im Internet zeigt die Verabschiedung dieses Gesetzes erneut die völlige Ignoranz der Politiker in Bezug auf die Meinung eines großen Teils der Bevölkerung und mit der Materie vertrauter Experten. So hat sich die Piratenpartei im Vorfeld mit zahlreichen Ministerpräsidenten in Verbindung gesetzt, um auf die Problematiken des derzeitigen Gesetzentwurfs hinzuweisen. Man hat sie zwar gehört, aber leider anscheinend nicht verstanden. Auch schon bei anderen Themen, wie der Vorratsdatenspeicherung und dem Zugangserschwerungsgesetz, wurde seitens der Volksvertreter einmal mehr Starrsinn zur Schau gestellt. Die Expertenmeinungen fielen dem profanen Wählerfang zum Opfer, da man vorgeben kann, etwas für den so dringend benötigten Jugendschutz getan zu haben.

Die Piratenpartei befürwortet stattdessen die Förderung der Medienkompetenz von Eltern und Pädagogen, damit Kinder und Jugendliche in ihrem vertrauten Umfeld sorgsam an den Umgang mit den neuen Medien herangeführt werden können. Eine Gelegenheit sind Eltern-LANs bei denen sich Außenstehende einen Eindruck von Videospielen, Internetplattformen und sozialen Netzwerken machen können. Ein solch präventives Vorgehen darf nicht mehr länger von der Politik behindert werden.


geschrieben von Sebastian Nerz am 4. März 2010

In einem Interview mit der Heilbronner Stimme hat der Baden-Württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) „Killerspiele“ als „abartig und gefährlich“ bezeichnet und ein Verbot verlangt. Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechtes wies er jedoch als unbegründet zurück.

Die  Piratenpartei Baden-Württemberg lehnt diese aktionistische Forderung nach einem Verbot von Computerspielen entschieden ab. „Ein Verbot sogenannter Killerspiele ist aktionistisch und wirkungslos“, so Sabine Sartore, Bezirkssekretär aus Karlsruhe. „Gewaltverherrlichende Computerspiele sind in Deutschland schon lange verboten; die auf dem Markt befindlichen Spiele werden eingehend von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft und in entsprechende Alterszulassungen eingeteilt. Die einfachste Forderung ist selten die richtige. Computerspiele sind Teil unserer Kultur, und es wird Zeit, dass die Politik dies begreift.“ 2008 wurde der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen als Mitglied des Deutschen Kulturrat aufgenommen.

Werden Kinder zu Mördern oder Amokläufern so liegt es nicht an Computerspielen. Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert daher eine echte Analyse der Ursachen und eine Antwort auf die Frage, wie diese in Zukunft beseitigt werden können. Dass die Landesregierung sich dieser Aufgabe nicht stellen möchte und einen Ausbau der Schulsozialarbeit ablehnt, wirkt hier leider problemverschärfend. Der Deutsche Kulturrat forderte bereits 2008 die verstärkte Vermittlung von Medienkompetenz an den Schulen. Die Piratenpartei stimmt diesem Vorschlag zu. Besser wäre es, unsere Landesregierung würde ihre Zeit in eine Reform des Bildungssystems investieren und Jugendlichen bessere Zukunftsaussichten ermöglichen“, meint auch Hanno Wagner, stellvertretender Vorsitzender im Landesverband Baden-Württemberg.

Aktionistische Forderungen und leere Worthülsen können die tatsächlichen Herausforderungen nicht lösen egal wie oft sie wiederholt werden. Probleme entstehen, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule ausgegrenzt oder gemobbt werden, wenn sie keinerlei Perspektiven haben, wenn Ansprechpartner an den Schulen in Person von Sozialarbeitern oder Jugendpsychologen fehlen – dieser Entwicklung gilt es zu begegnen. Kein leichter Weg aber einer, den zu gehen sich lohnt!

geschrieben von Sebastian Bauer am 2. März 2010

PRESSEMITTEILUNG Karlsruhe, 02.03.2010 – Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe wurden alle im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Gesetze für nichtig erklärt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Die vor allem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angestrebte Verfassungsklage erreichte weit über 35.000 Mitzeichner und war damit die größte Sammelklage, die es in der Bundesrepublik jemals gab.
“Wir hoffen, dass das Urteil und dessen Auswirkungen ein deutliches Warnsignal für die Bundesregierung ist und die Achtung der Privatsphäre sich wieder mehr in den Köpfen der Regierung verankert!”, so Sebastian Bauer, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei.

Mit dem Urteil wurden alle Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Außerdem müssen alle in ihrem Rahmen erhobenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Dennoch bedauert die Piratenpartei, dass die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung nach wie vor gültig ist und das Gesetz nur in seiner konkreten Ausführung gekippt wurde. Hanno Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei: “Dennoch glauben wir, dass das heutige Urteil eine ausdrückliche Ohrfeige für die Gesetzgebung ist, die Privatsphäre der Bürger zu achten und wir hoffen vor allem, dass dieses Urteil auch europaweit Beachtung finden wird.”


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