In einem Interview mit der Heilbronner Stimme hat der Baden-Württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) „Killerspiele“ als „abartig und gefährlich“ bezeichnet und ein Verbot verlangt. Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechtes wies er jedoch als unbegründet zurück.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg lehnt diese aktionistische Forderung nach einem Verbot von Computerspielen entschieden ab. „Ein Verbot sogenannter Killerspiele ist aktionistisch und wirkungslos“, so Sabine Sartore, Bezirkssekretär aus Karlsruhe. „Gewaltverherrlichende Computerspiele sind in Deutschland schon lange verboten; die auf dem Markt befindlichen Spiele werden eingehend von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft und in entsprechende Alterszulassungen eingeteilt. Die einfachste Forderung ist selten die richtige. Computerspiele sind Teil unserer Kultur, und es wird Zeit, dass die Politik dies begreift.“ 2008 wurde der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen als Mitglied des Deutschen Kulturrat aufgenommen.
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geschrieben von Sebastian Bauer am 2. März 2010
PRESSEMITTEILUNG Karlsruhe, 02.03.2010 – Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe wurden alle im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Gesetze für nichtig erklärt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Die vor allem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angestrebte Verfassungsklage erreichte weit über 35.000 Mitzeichner und war damit die größte Sammelklage, die es in der Bundesrepublik jemals gab.
“Wir hoffen, dass das Urteil und dessen Auswirkungen ein deutliches Warnsignal für die Bundesregierung ist und die Achtung der Privatsphäre sich wieder mehr in den Köpfen der Regierung verankert!”, so Sebastian Bauer, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei.
Mit dem Urteil wurden alle Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Außerdem müssen alle in ihrem Rahmen erhobenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Dennoch bedauert die Piratenpartei, dass die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung nach wie vor gültig ist und das Gesetz nur in seiner konkreten Ausführung gekippt wurde. Hanno Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei: “Dennoch glauben wir, dass das heutige Urteil eine ausdrückliche Ohrfeige für die Gesetzgebung ist, die Privatsphäre der Bürger zu achten und wir hoffen vor allem, dass dieses Urteil auch europaweit Beachtung finden wird.”
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geschrieben von Sebastian Nerz am 18. Februar 2010
Am gestrigen Tag hat der Bundespräsident das äußerst umstrittene Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Web (Zugangserschwerungsgesetz, ZugErschwG) unterzeichnet, welches im vergangenen Jahr von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (Netzjargon: „Zensursula“) initiiert wurde. Die Piratenpartei Deutschland hat dieses Gesetz immer abgelehnt, da dadurch eine Zensurinfrastruktur in Deutschland installiert wird. Mindestens ebenso kritisch sieht die Piratenpartei aber die Einführung von Zensurmaßnahmen unter dem Vorwand des Jugendschutzes, wie mit der aktuellen Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) geplant.
“Ich kann mich nur wundern, wie viel Kreativität die Regierung beim Erfinden von Tarnmänteln hat – der Abbau von Bürgerrechten wird mit Terrorbekämpfung begründet, ein erster Entwurf zur Einführung von Zensurmaßnahmen mit Kinderpornographie. Jetzt ist es der Jugendschutz, der für Zensurstrategien als Begründung herhalten muss.” meinte Sebastian Nerz, Mitglied des Bezirksvorstandes Tübingen. Weiter sagte er: “Schade nur, dass sie diese Kreativität nicht sinnvoller einsetzt – beispielsweise um echte Jugendschutzmaßnahmen wie Schulprogramme für mehr Medienkompetenz zu initiieren”
Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes soll mit der Neufassung des JMStV ein weiteres Instrument zur Zensur des Internets geschaffen werden. So soll in Zukunft von jedem Seitenbetreiber verlangt werden, seine Angebote auf jugendgefährdende Inhalte zu überprüfen und diese entsprechend zu kennzeichnen. Ist dies für statische Inhalte von Internetangeboten schon sehr aufwändig, wird es für dynamische Inhalte (Kommentare, Diskussionen, Produktbewertungen, …) praktisch unmöglich und unbezahlbar. In eklatanter Weise wird hierbei ignoriert, dass das Internet kein nationales Phänomen ist, das man lokal inhaltlich regulieren könnte, ohne massiv durch Zensurmaßnahmen einzugreifen (Art. 5 GG: „Eine Zensur findet nicht statt.“). Forderungen wie die Verfügbarkeit von Webseiten nur zu bestimmten „Sendezeiten“ oder Altersnachweise sind selbst in einem „Deutschland-Netz“ überaus schwierig bis gar nicht umsetzbar. Außerdem wären die Folgen eines national abgekapselten Netzes für den stetig wachsenden Wirtschaftszweig des eCommerce katastrophal, da dieser gerade von der weltweiten Vernetzung lebt. Deutschland würde sich isolieren und international seine Glaubwürdigkeit und damit Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Die Umsetzung des JMStV würde alle Errungenschaften des sogenannten „Web 2.0“ mit einem Schlag zunichte machen und das Netz zur Rückkehr zu statischen, einfach zu überwachenden Seiten ohne jegliche Interaktionsmöglichkeiten zwingen. Dabei zeichnet sich das Web 2.0 gerade durch seine Interaktivität aus. Kleinere, unabhängige Angebote wie Blogs, Foren oder Webchats können keine Inhaltskontrolle rund um die Uhr gewährleisten. Der benötigte Überwachungsaufwand – anders kann man das Geforderte nicht bezeichnen – stünde in keiner Relation mehr zum Nutzen. Kommentarfunktionen, Forensysteme von Interessengemeinschaften oder förderungswürdige Angebote wie zum Beispiel die beliebte Online-Enzyklopädie Wikipedia müssten abgeschaltet oder gesperrt werden.
Sabine Sartore, Bezirkssekretär aus Karlsruhe, verdeutlicht die Problematik: “Nach der umstrittenen Neuwahl im Iran waren die ersten Informationsquellen die Onlinetagebücher (Blogs) iranischer Bürger. Nach der Umsetzung der geplanten Novelle des Staatsvertrags müssten solche Blogs in Zukunft aber gefiltert werden, da kaum erwartet werden kann, dass ausländische Blogger die Feinheiten deutscher Altersverifikations- und -kennzeichnungssysteme kennen oder berücksichtigen werden. Ein kritisches Informieren über die politischen Vorgänge im Iran wäre damit in Deutschland unmöglich gewesen.”
Letztlich stellt sich die Frage, weshalb man bestehende Gesetze und Regelungen denn ändern möchte. So sind mediale Inhalte auch im Internet bereits durch die allgemeine Rechtsprechung abgedeckt, wie man aufgrund aktueller Gerichtsurteile immer wieder sehen kann.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert die Landesregierung in Stuttgart dazu auf, sich für eine Gesetzgebung einzusetzen, die der modernen Informationsgesellschaft gerecht wird. Verbote können nicht das Allheilmittel sein. Es muss eine umfassende Aufklärung über das Internet und den verantwortungsvollen Umgang damit stattfinden.
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- PM des Landesverbands zum Urteil über die Vorratsdatenspeicherung: http://bit.ly/d4KF4L 1 week ago
- Schönes Interview mit @stoffeldear vom BzV Karlsruhe auf #KA-News: http://is.gd/8If4n 2 weeks ago
- Kurze Meldung aus dem Maschinenraum: soeben wurde die Mitgliedsnummer 12.000 vergeben :D Sie ging an einen Piraten aus BaWü. 2010-01-26
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