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Rechtliche Hinweise

Privatpersonen können Spenden an politische Parteien bis zu 3.300 Euro pro Person und Jahr steuerlich geltend machen. Für Spenden bis 200 Euro reicht dem Finanzamt in der Regel schon der Zahlungsbeleg (Überweisungsbeleg, Kontoauszug) als Nachweis. Eine Zuwendungsbescheinigung von uns brauchen Sie erst, wenn Sie mehr spenden.

Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer mit 50 Prozent der Spende, höchstens aber 825 Euro (bei Zusammenveranlagung 1.650 Euro) gemäß § 34g EStG gewährt. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) gemäß § 10 b Absatz 2 EStG im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden.

Steuerlich absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen können Parteispenden nicht absetzen.

Spenden ab 500 Euro

Gemäß Parteiengesetz sind wir verpflichtet, bei Spendern, deren Gesamtspendenbetrag 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, Name und Anschrift bekanntzumachen, sowie Barspenden und Spenden von Ausländern abzulehnen, falls diese mehr als 1.000 Euro betragen.

Transparency International

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Piratenpartei Deutschland die Empfehlungen von Transparency International Deutschland e.V. umsetzt. Danach werden Spenden von natürlichen Personen unter anderem im Internet veröffentlicht, wenn sie im Laufe eines Jahres auf Bundesebene 5.000 Euro, auf Länderebene 2.500 Euro und auf kommunaler Ebene 500 Euro erreichen.

Anonyme Spenden

Anonyme Spenden dürfen nur angenommen werden, solange sie weniger als 500 Euro umfassen (sog. Tellerspenden, siehe hierzu § 25 PartG).