Die Möglichkeit, Quellen zu zitieren, zu parodieren oder weiterzuentwickeln, ist Grundvoraussetzung für gesellschaftlichen oder kulturellen Diskurs. Dies ist allgemein anerkannt, und auch das deutsche Urheberrecht sieht entsprechende Schranken vor. Es gibt hier aber einen Interpretationsspielraum, den man sehr restriktiv auslegen kann; dieser Ansatz wird bevorzugt dann genutzt, wenn man sich argumentativ in die Ecke gedrängt fühlt.

Zumindest könnte man diesen Eindruck erhalten, wenn man die einstweilige Verfügung betrachtet, die der Arbeitgeberverband gegen den Umkehrbar e.V. erwirkt hat. Am Montag hatte das Landgericht Stuttgart zugunsten des Verbandes entschieden und festgestellt, dass der Verein Umkehrbar e.V. die Verbreitung eines Videos unverzüglich einstellen muss. In diesem Video, das über YouTube verbreitet wurde, hatte der Schauspieler Walter Sittler aus der Perspektive eines Kinozuschauers den Pro-S21-Spot (Link nicht mehr existent) des Arbeitgeberverbandes kritisch kommentiert (und dabei auszugsweise verwendet).

»Solange wir keine weitreichende und nützliche Fair-Use-Regelung im deutschen Urheberrecht haben, sind wir im gesellschaftlichen Diskurs auf den fairen Umgang miteinander angewiesen. Die Unterlassungsklage des Arbeitgeberverbands ist aber keinesfalls ein Musterbeispiel für einen solchen fairen Umgang mit Kritikern«, stellt Bernd Eckenfels, Pirat aus Karlsruhe, fest.

bildervergleich s211 Allgemein

Pikanterweise wurden übrigens von der Agentur, die den Pro-S21-Spot der Arbeitgeber produziert hat, Einstellungen von aus dem Kurzfilm »stuttgart24h« nachgedreht, nachdem dessen Macher eine Verwendung der Filmsequenzen für einen S21-Spot abgelehnt hatten.

In diesem Fall jedoch stehen die kommerziellen Interessen einer kommerziellen Werbeagentur mit politischem Auftraggeber den Überzeugungen zweier studentischer Filmemacher gegenüber. Da hilft es auch nichts, dass neun Professoren des Studiengangs Audiovisuelle Medien der Hochschule der Medien Stuttgart mit einem Brief dagegen protestiert haben.

Darin ist unter anderem zu lesen: »Als Professoren der Hochschule der Medien ist uns der korrekte Umgang mit kreativen Ideen und geistigem Eigentum wichtig. Eine studentische Arbeit, die in diesem Maße Ideen aus anderen Arbeiten übernimmt, ohne korrekt zu zitieren, wird bei uns als nicht bestanden gewertet. Laut Aussage der Studenten ist die Situation noch brisanter, da im Vorfeld eine Anfrage der Firma fischerAppelt nach Nutzung des Materials von den Studenten abgelehnt wurde.«

Gerade dann, wenn man beide Fälle gemeinsam betrachtet, wird klar, dass das Urheberrecht finanzstarke Verbände und Konzerne stärker schützt als den kleinen Kulturschaffenden. Abmahn- und Klagewahn sowie Einschränkung der Kreativität und Meinungsfreiheit sind die schon lange von Piraten kritisierten Folgen unseres Urheberrechts, das noch nicht im Informationszeitalter angekommen ist.

Pressemitteilung der Filmemacher Christoph Kalck & Jascha Vick: (Pressemitteilung PDF 200kb) (Bildervergleich PDF 800kb)