Das Versammlungsbündnis hat am 18.1.2010 eine offizielle Stellungnahme zu den abenteuerlichen Auflagen durch die Stadt Balingen an die Anmelder einer Demonstration gegen die Bundeswehr-Veranstaltung BW-Musix veröffentlicht:
]]>Solidaritätserklärung mit den Anmeldern der Proteste gegen BW-Musix
Am Samstag, 23. Oktober 2010 wurde eine Demonstration gegen das Bundeswehr
Musikfestival „BW-Musix“ in Balingen veranstaltet.
Der Anmelder der Demonstration bekam von der Stadt Balingen 96,- Euro
Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Stadt begründete dies mit notwendigen
Auflagen und dem dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand.
Dieser Vorgang ist inakzeptabel! Die Verwaltung begründet die Auflagen mit
Vorkommnissen bei einer ähnlichen Veranstaltung und mit Farbbeutelanschlägen, die
von Unbekannten durchgeführt wurden. Sie stellt einen an den Haaren
herbeigezogenen und unzulässigen Zusammenhang zur angemeldeten Versammlung
her. Zum Versuch der Stadt Pforzheim in einem ähnlich gelagerten Fall urteilte das
Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits im Jahre 2007:
„[…] aus einer solchen Gebührenpflicht resultiere die Gefahr, dass die Bürger auf die
Ausübung ihres Grundrechts verzichten […]“.
(Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071025_1bvr094302.html)
Das Vorgehen der Balinger Behörde entspricht dem gegenwärtigen Verhalten einer
Reihe von Städten, das von der baden-württembergischen Landesregierung seit 2008
geplante, verschärfte Versammlungsgesetz bzw. Teile davon einfach vorwegzunehmen.
Dieses Verhalten erschwert Versammlungen und hat einschüchternde Wirkung auf
Anmelder demokratischer Proteste!
Dagegen protestiert unser aus 120 Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen
bestehendes Bündnis, da es unserer Auffassung nach um die willkürliche Steuerung
bzw. Einschüchterung von missliebigen Protesten geht.
Die von der Balinger Behörde erhobenen Auflagen verstoßen zumindest in Teilen gegen
das in Baden-Württemberg gültige Bundesversammlungsgesetz.
Beispielsweise sieht das hier gültige Versammlungsgesetz nicht vor, dass Namen und
persönliche Daten von Ordnern und Fahrzeugführern zur Weitergabe an die Polizei zu
erfassen sind.
In Zusammenhang mit der Verwendung von Megafonen oder einer Lautsprecheranlage
ist auch eine diffuse Angabe zur „Freizeitlärmrichtlinie“ für „seltene Ereignisse“
fragwürdig und dehnbar.
Wie Veranstalter das Mitführen von Getränken nur in Tetrapacks durchsetzen sollen,
bleibt ebenso unergründlich und ohne versammlungsrechtliche Grundlage wie das
Verbot von Hunden.
Diese Auflagen wurden weder von den Anmeldern/innen der öffentlichen Versammlung
gefordert noch sind sie Bestandteil der Verantwortung die der Anmelder/innen
aufbringen muss. Eine Demonstration ist immer eine Angelegenheit im Interesse der
Allgemeinheit oder Interessensgruppe und nicht nur für den Anmelder/in.
Desweiteren darf nicht zwischen finanziell besser und schlechter gestellten Anmeldern
unterschieden werden!
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit den
Veranstaltern und fordert die Stadtverwaltung Balingen auf, sowohl von den
Verwaltungsgebühren abzusehen als auch auf die undemokratischen Auflagen zu
verzichten. Stattdessen muss demokratisches und antifaschistisches Engagement
gefördert und die Bevölkerung dazu ermuntert werden, dieses wahrzunehmen.
Wir werden die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung auf
dem Laufenden halten.
Für das Bündnis:
Thomas Trüten, Bündnissprecher