Liebe Piraten und Freunde,
wir freuen uns natürlich immer über finanzielle und personelle Unterstützung! Wer die Piratenpartei Baden-Württemberg bei ihrer Arbeit mit finanziellen Mitteln unterstützen möchte, kann dies durch eine Geldspende auf unser Bankkonto machen.
Kontoinhaber: Piratenpartei D. LV BW
Bank: Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE19641500200002279592
BIC: SOLADES1TUB
Verwendungszweck: Spende von Vorname, Nachname, Mitgliedsnummer oder Adresse
Bei Fragen zu Spenden und Spendenquittungen kontaktiere bitte unseren Schatzmeister, unter schatzmeister@piratenpartei-bw.de
Wir sagen schon jetzt „Danke“ für die Unterstützung.
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden. Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt außerdem: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Großspenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der Piratenpartei zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
Des Weiteren veröffentlichen wir Spenden ab 1.000 € je Person und Kalenderjahr in unserer Spenderliste.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Stand: Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz und der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland. (November 2012)