In den vergangenen Wochen haben CDU, SPD und Grüne über eine Neuregelung der Hartz-IV-Sätze gestritten. Deren Berechnungsgrundlage war zuvor vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden und eine Neuberechnung bis zum Ende vergangenen Jahres angeordnet. Dabei ist auffällig, dass die Bundestagsparteien den höchstrichterlich festgesetzten Termin nicht nur einfach ignoriert haben. Sie haben stattdessen die Verhandlungen jeweils zu ihrer eigenen Profilierung und nicht zu einer sozial gerechten Reform genutzt. So konnte ein widerlicher Verhandlungsprozess um jeden Cent beobachtet werden, bei dem die Belange der Hartz IV-Empfänger kaum mehr eine Rolle spielten.
„Besonders zynisch und skandalös erscheinen mir die Kürzungen bei den Behinderten“, erklärt Bastian Haas, Landtagskandidat der Piratenpartei in Rottweil. „Obwohl gerade diese unsere Unterstützung brauchen, werden ihnen die Mittel gekürzt, wenn sie bei ihren Eltern wohnen. Häufig tun sie dies jedoch aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit und sparen so dem Staat sogar effektiv Geld“. Tatsächlich sieht die neue Regelung vor, dass die Regelsätze von Behinderten, die bei ihren Eltern wohnen, um 20 Prozent gekürzt werden. Dies haben nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch SPD, Grüne und Linke mitzuverantworten: Nicht eine der Bundestagsparteien hat diese Problemstelle ernsthaft thematisiert. „Die Piraten sind gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und nichts anderes ist diese Regelung. Wir fordern, dass die grundgesetzlichen Rechte auf gesellschaftliche Teilhabe auch für Behinderte gelten. Statt einer Ausgrenzung wäre hier in unseren Augen viel eher eine Inklusion von Nöten“.
Bravo-großen Dank an Euch, dass Ihr dies thematisiert! Das tun nur die Wenigsten! Die meisten Politiker ducken sich weg bei diesem Skandal- obwohl sie ihn mit zu verantworten haben.
Aber sie brüsten sich alle damit, mal ein paar Stündchen die lieben Behinderen in einer Werkstatt besucht zu haben und dass man sich für deren Teilhabe an der Gemeinschaft einsetzen müsse. Schönschwätzerei- Schafft den diskriminierenden Regelbedarfssatz 3 wieder ab- sonst tut es das Bundesverfassungsgericht!
Eine absolut richtige Forderung. Desweiteren wäre es schön, wen mehr Medien über diesen Skandal berichten würden, doch leider schweigen sich diese zu dem Theme ebenso aus, wie die amtierenden Parteien. Und das auf Kosten von Menschen, die die Hilfe der Gesellschaft wirklich nötig haben.
Dank auch an Marc für Deinen Kommentar! Behinderte und deren Angehörige haben keine Lobby- wir können JEDEN gebrauchen, der auf diese Diskriminierung aufmerksam machen!
Bei dieser Meldung würde mich interessieren in welchen Abschnitten des Hartz4 Gesetzes das steht.
Ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung, deswegen hätte ich da großes Interesse dran.
Als Laie finde ich es immer schwierig sich sowas dann selber rauszusuchen.
Wäre jemand, der sich auskennt so freundlich und könnte das mit Zitaten aus dem Gesetz belegen ?
Das wäre ganz toll.
Hallo Erik,
die neue Regelung findet sich im RBEG $8, wo neue Regelbedarfsstufen eingeführt werden. In diesem Fall speziell die Regelbedarfsstufe 3. Auszug:
(1) Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich
1. für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte (Regelbedarfsstufe 1) auf 364 Euro,
2. für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene
Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften (Regelbedarfsstufe 2) auf 328 Euro,
3. für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben (Regelbedarfsstufe 3) auf 291 Euro
Den Rest hab ich jetzt mal weggelassen (betrifft nur Kinder), sonst wirds hier zu viel.
Vielen Dank !!
Ist den Lesern dieser Seite eigentlich noch bekannt daß vor einigen Jahren die Regelung zur Heimunterbringung behinderter Menschen in sofern geändert wurde, als daß eine Auflage geschaffen wurde, daß Eltern ihre Kinder mit Behinderung (egal welchen Alters) so lange wie möglich zu Hause betreuen/pflegen sollen, damit die Staatskasse nicht durch zusätzliche Heimunterbringungen belastet wird ?
Diese damalige Änderung lässt den neuerlichen Anschlag auf das deutsche Sozialwesen als einen blanken Hohn erscheinen.
Das ganze SGB II fliegt sowieso bald auseinander.
Einfach mal nach „SGB II ungültig“ und Zitiergebot (Die Fessel des Gesetzgebers) suchen & als Berechtigter mitklagen, weitere Klagen laufen schon.
Und dann diesen Frühling zum Grundeikommensfrühling machen.
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: „Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw. der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind.“
Es ist also bekannt, dass diese Kürzung des Regelsatzes diskriminierend und somit verfassungswidrig ist. Warum sollen wir Eltern jetzt nochmals durch alle Instanzen gezwungen werden?
Ich selber, als Mensch mit Behinderung finde es eine Sauerei, dass die Bezüge gekürzt werden. Denken die, dass Behinderte weniger Geld brauchen, weil sie eh nicht aus dem Haus rausgehen? Das stimmt natürlich nicht, wenn man auf ein Elektro-Rollstuhl angewiesen ist um sich selbestständig Fortbewegen zu können und die öffentlichen Verkehrsmittel unzureichend sind. Braucht man ein Umgebautes Auto mit Rampe oder man muss ein Behinderten Taxi mieten, was immer mehr kostet wie ein normales Taxi, wenns so was überhaupt in der Nähe gibt. Dann braucht man viel mehr Geld. Und es kann nur ein Elternteil arbeiten wegen der Betreuung und das Pflegegeld beträgt höchstens 600€.