PRESSEMITTEILUNG Karlsruhe, 02.03.2010 – Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe wurden alle im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Gesetze für nichtig erklärt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Die vor allem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angestrebte Verfassungsklage erreichte weit über 35.000 Mitzeichner und war damit die größte Sammelklage, die es in der Bundesrepublik jemals gab.
“Wir hoffen, dass das Urteil und dessen Auswirkungen ein deutliches Warnsignal für die Bundesregierung ist und die Achtung der Privatsphäre sich wieder mehr in den Köpfen der Regierung verankert!”, so Sebastian Bauer, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei.
Mit dem Urteil wurden alle Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Außerdem müssen alle in ihrem Rahmen erhobenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Dennoch bedauert die Piratenpartei, dass die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung nach wie vor gültig ist und das Gesetz nur in seiner konkreten Ausführung gekippt wurde. Hanno Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei: “Dennoch glauben wir, dass das heutige Urteil eine ausdrückliche Ohrfeige für die Gesetzgebung ist, die Privatsphäre der Bürger zu achten und wir hoffen vor allem, dass dieses Urteil auch europaweit Beachtung finden wird.”
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4 Kommentare zu “ Piratenpartei begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung ”
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- Von der Presseklausur am Wochenende twittert der Account @PresseklausurBW /tk 1 week ago
- RT @Felicea: Wer mag noch kurzfristig zur den Seminaren der #Presseklausur der #Piraten kommen? http://bit.ly/b5Kxe5 #bwprk10 /tk 1 week ago
- ♻ @initiative_108e: New post: Dein Video gegen Abgeordnetenbestechung http://www.is.gd/dCCQo /sn 1 week ago
- @Donnerbeutel Und was habe wir geschafft? /sn 1 week ago
- More updates...


2. März 2010 um 11:48
[...] Artikel zu dem Thema: SpOn, Piraten Bayern, Piraten BW [...]
2. März 2010 um 13:45
och nö, sonst seid Ihr doch auch nicht so schnell
2. März 2010 um 14:34
Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:
http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html
Endlich!
2. März 2010 um 18:40
[...] ein Teilsieg ist. Der AK Vorratsdatenspeicherung formuliert direkt die nächsten Schritte. Die Pressemitteilung der Piratenpartei Baden-Württemberg verweist ebenfalls auf die fehlende Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. [...]