Es sieht aus wie eine Verschwörung: pünktlich zur anstehenden Innenministerkonferenz fordern die SPD-Innenminister Reinhold Gall (Baden-Württemberg) und Ralf Jäger (NRW) einen neuen Vorstoß beim Thema anlasslosser Vorratsdatenspeicherung[1]. Es wird mit den üblichen Angstszenarien von Terror und Verbrechen sowie hilfloser Ermittlungsbehörden argumentiert.

In seinem Urteil vom 2. März 2010[2] hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Neuregelung des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung nicht verfassungskonform war. Die Regelungen wurden sogar für nichtig erklärt, was man als direkte Ohrfeige für den Gesetzgeber verstehen kann. Nicht nur die CDU ist bemüht eine neue Regelung zu finden, die den Spielraum ausschöpft, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung gegeben hat. Auch ein neuer Vorstoß der SPD-Innenminister mit einer Speicherdauer von 6 Monaten liegt auf dem Tisch.

Die Daten sollen natürlich nur bei schweren Straftaten hinzugezogen werden. Aber wie erfolgreich diese Einschränkung ist, hat sich ja unlängst bei der Funkzellenauswertung in Dresden gezeigt[3], bei der über Hunderttausend Handy-Verbindungen von den Behörden rechtswidrig abgefragt, gespeichert und ausgewertet wurden.

Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten bei den Telekommunikationsprovidern wird Datenpannen und Missbrauch anziehen. Zudem ist zu erwarten, dass die Kosten für eine gesicherte Speicherung immens sein werden, da das Bundesverfassungsgericht für eine Neuregelung eine strenge Datenschutzregelung gefordert hatte.

Aber die Kritikpunkte an einem Vorgehen, welches die komplette Bevölkerung unter Generalverdacht stellt, sind ja hinreichend bekannt. Selbst auf europäischer Ebene ist die entsprechende Regelung inzwischen unter starke Kritik geraten[4]. Nur bei Vertretern der „Netzpartei“ SPD ist man der Meinung, man könne sie trotzdem umsetzen. Es verwundert niemanden, dass die SPD dabei mal wieder den Kurs ändert.

Es ist allerdings schon verwunderlich, dass ausgerechnet ein Ministerium aus der Regierung Kretschmann einen Vorstoß für die VDS wagt. Denn die Grünen stellen die stärkere Fraktion der Regierungskoalition im Landtag und lehnen die Vorratsdatenspeicherung eigentlich ab. Nachdem Gall an die Öffentlichkeit getreten war, kamen die ersten Reaktionen aus dem grünen Lager, die sich gar nicht erklären konnten, wie Gall so etwas fordern konnte.

Ein Grund für die Unstimmigkeit zwischen Grün/Rot ist eine mehr als 2-deutige Formulierung im Koalitionsvertrag. Die Piratenpartei hatte darauf schon kurz nach Bekanntwerden darauf hingewiesen und eine eindeutige Ablehnung eingefordert[5].

Der Vertrag enthält die Formulierung, dass „die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise eingehalten“ werden sollen. Von Grüner Seite wurde die Formulierung verteidigt und relativiert[6], ein klares „Nein“ sieht anders aus. Und das rächt sich jetzt.

Die Grünen haben sich, nicht zuletzt durch den Konkurrenzdruck der Piratenpartei, in der Landtagswahl als Bürgerrechtspartei positioniert. Sie hatten aber kein Problem damit, das Innenministerium einem Sozialdemokraten zu überlassen. Dass dieser nun nicht nur die eigene Basis übergeht, sondern auch nicht mit seinem Regierungschef redet, dürfte einige grüne Funktionäre kalt erwischt haben.

Auch vom Ministerpräsidenten ist kein Ordnungsruf zu vernehmen. So viel zum Thema Bürgerrechtspartei und Durchsetzungsfähigkeit. Und jetzt tragen beide Parteien den Streit auch noch offen in den Medien aus – bis hin zur Androhung die Zustimmung im Bundesrat zu verweigern.