Während die öffentliche Debatte sich fast ausschließlich auf den Antrag zur Asylpolitik konzentrierte, geriet ein weiterer schwerwiegender Vorstoß der Union fast in Vergessenheit: die Forderung nach massiver Ausweitung staatlicher Überwachungsmaßnahmen. Neben der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen über drei Monate sollte auch die elektronische Gesichtserkennung an öffentlichen Orten eingeführt werden. Die PIRATEN warnen eindringlich vor diesem verfassungswidrigen Vorstoß und erinnern an das klare Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Vorratsdatenspeicherung bereits mehrfach für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt hat.
Verfassungsgericht mehrfach eindeutig: Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig
Bereits in mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eine flächendeckende, anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten mit den Grundrechten nicht vereinbar ist. Ebenso hat der Europäische Gerichtshof mehrfach betont, dass die anlasslose Massenüberwachung gegen europäisches Recht verstößt. Dennoch versucht die Union immer wieder, diese Maßnahmen durch die Hintertür wieder einzuführen. „Es ist ein beispielloser Skandal, dass die CDU und CSU wiederholt versuchen, die Entscheidungen höchster Gerichte zu untergraben. Dies ist ein direkter Angriff auf unsere Demokratie und den Schutz der Bürgerrechte“, erklärt Regionalrat der Piraten Philip Köngeter.
Gesichtserkennung – Ein gefährlicher Schritt in Richtung Massenüberwachung
Neben der Vorratsdatenspeicherung forderte die Union zudem den Einsatz von Echtzeit-Gesichtserkennung an öffentlichen Orten. „Diese Technologie birgt immense Gefahren für unsere Freiheit und den Datenschutz. Echtzeit-Gesichtserkennung bedeutet, dass der Staat zu jeder Zeit jeden Bürger überwachen kann – ein dystopisches Szenario, das in keiner demokratischen Gesellschaft Platz hat“, warnt Regionalrat der Piraten Philip Köngeter.
Bundestag lehnt Antrag mit großer Mehrheit ab
Der Bundestag lehnte am 29. Januar 2025 den Antrag mit großer Mehrheit ab. Es ist wahrscheinlich, dass die AfD nicht mit der CDU stimmte, weil der Antrag in seiner Einleitung einen „starken Verfassungsschutz“ fordert, „der die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen, auch in Parteien, aufklärt“ – eine Formulierung, die möglicherweise auf Widerstand innerhalb der AfD stieß. Von 702 Abgeordneten votierten 190 mit Ja und 509 mit Nein. Es gab drei Enthaltungen. „Dieses klare Votum zeigt, dass die Mehrheit der demokratischen Parteien sich der Bedeutung unserer Grundrechte bewusst ist und eine anlasslose Überwachung ablehnt“, so Regionalrat der Piraten Philip Köngeter.
Trotz Ablehnung: Wachsamkeit bleibt nötig
Die PIRATEN warnen davor, diesen Angriff auf unsere Grundrechte als erledigt zu betrachten. „Die CDU und CSU zeigen erneut, dass sie bereit sind, unsere verfassungsmäßig garantierten Freiheiten für eine vermeintliche Sicherheit zu opfern. Doch echte Sicherheit entsteht durch eine kluge, rechtsstaatliche Politik – nicht durch verfassungswidrige Überwachung“, so Regionalrat der Piraten Philip Köngeter.
Die PIRATEN rufen alle demokratischen Kräfte auf, weiterhin wachsam zu bleiben und sich gegen zukünftige Versuche, Grundrechte auszuhöhlen, entschieden zur Wehr zu setzen.
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